AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich für den Verkauf neuer Quad-Fahrzeuge

Für die Geschäftsbeziehung zwischen PAQURO, Panagiotis Paraskevopoulos/Verkäufer und dem Besteller/Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die PAQURO nicht an, es sei denn, deren Geltung ist schriftlich ausdrücklich zugestimmt worden.

§ 2 Vertragsschluß

Wenn Sie eine Bestellung/Kaufangebot bei uns online abgegeben haben, erhalten Sie von uns per email eine Eingangsbestätigung über den konkreten Vertrags/Kaufgegenstand. Soweit die Bestätigung keine Abweichungen von dem Angebot enthält, ist der Kaufvertrag damit zustande gekommen.

Jede Abweichung oder Änderung in der Bestätigung gilt als neues Angebot, das wiederum vom Käufer neu zu bestätigen ist.

Der Besteller/Käufer ist an die Bestellung 10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn PAQURO innerhalb dieser Frist die Annahme dieser Bestellung unverändert bestätigt hat.

§ 3 Zahlung

Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Die verkaufte Sache bleibt bis zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises Eigentum des Verkäufers/PAQURO.

Kommt der Besteller/Käufer in Zahlungsverzug, so ist PAQURO berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% Punkten über dem geltenden Basiszinssatz der Dt. Bundesbank zu fordern. Für den Fall, daß PAQURO einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, besteht die Berechtigung diesen geltend zu machen.

§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller/Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von PAQURO anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, wenn soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

§ 5 Lieferung/Lieferverzug

Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin von PAQURO verbindlich zugesagt wurde. Falls der Lieferant von PAQURO trotz vertraglicher Verpflichtung die bestellte Sache nicht liefert, ist PAQURO berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich benachrichtigt, daß das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Für den Fall, daß der Kaufpreis bereits bezahlt ist, wird dieser unverzüglich zurückerstattet.

Kontruktions- oder Formänderungen, Abweichungen von Farben sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten.

§ 6 Abnahme

Der Besteller/Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Anderenfalls ist PAQURO berechtigt, vom Käufer angemessenen Schadensersatz, 15% des Kaufpreises zu verlangen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, falls PAQURO einen höheren, oder der Besteller einen geringeren Schaden nachweist.

§ 7 Sachmängel

Ansprüche des Bestellers/Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Vorschriften in 2 Jahren ab Übergabe des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von 1 Jahr, wenn der Besteller/Käufer eine juristische Person des öfftl. Rechts oder selbst Unternehmer ist, der bei Abschluß des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Besteller/Käufer bei PAQURO geltend machen. Bei mündlicher Geltendmachung von Ansprüchen wird dem Besteller/Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige übermittelt.

§ 8 Haftung

Die Haftung von PAQURO besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Soweit die Haftung von PAQURO ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Datenschutz

PAQURO behält sich vor, personenbezogene Daten EDV-mäßig zu speichern und zu verarbeiten und ist berechtigt, diese Daten zur Abwicklung von Direktinformationen an verbundene Unternehmen sowie Subunternehmer und Hersteller zu übertragen und weiterzugeben.

PAQURO haftet nicht für Dritte, die sich unbefugt und rechtswidrig Zugang zu den gespeicherten Daten verschaffen und diese verarbeiten.

PAQURO haftet nicht für den Inhalt, Vollständigkeit und Richtigkeit übermittelter oder abgefragter Daten.

§ 10 Gerichtsstand/ Anwendbares Recht

Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gilt für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit PAQURO die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Heidelberg als vereinbart.

Es gilt darüber hinaus Deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und der Vertrag bleibt für beide Parteien wirksam. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, eine neue Bestimmung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.